Meerfelder-Wanderfuchs         
Eifel - Genuß - Wandern             

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Karl Weiler

54531 Meerfeld/Vulkaneifel, Vulkanweg 3

Tel.: 06572 624 · Mobil: 01752235240

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Quellenangaben für Bilder:

Die Fotos wurden dankenswerterweise  kostenlos zur Verfügung gestellt von:

Natur- & Geopark, Vulkaneifel

Gesundland, Vulkaneifel

Maarmuseum, Manderscheid

Herr Manfred Eltges

Herr Peter Weiler

Herr Karl Weiler


Preise
Meine Preise entsprechen den regional üblichen Tarifen. Berechnet werden Aufwand zur Planung, Vorbereitung und Durchführung, sowie gegebenenfalls Material- und Anfahrtskosten. Für die Durchführung liegt ein Preis von ca. 35,- € pro Stunde zugrunde oder ca. 200,- € pro Tag.  Sonderpreise sind möglich, bedürfen aber einer besonderen Vereinbarung.
Gruppengröße: bis 30 Personen. Ist die Gruppe größer, sollte sie geteilt werden, um eine gute Qualität der Führung garantieren zu können. Je nach Art der Führung und der Örtlichkeit, kann es notwendig sein, die maximale Teilnehmerzahl niedriger anzusetzen. Muss die Gruppe geteilt werden, vermittle ich einen  Kollegen oder eine Kollegin für die Führung der 2. Gruppe nach Vereinbarung mit Ihnen. 
Für die Planung individueller Touren berechne ich eine Grundgebühr von 25,- € pro Tagesplan. Diese 25,- € sind vorab zu leisten. Je nach Planungsaufwand können höhere Kosten entstehen. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Kommt ein Führungsvertrag zustande wird die Grundgebühr von 25,- € pro Tag mit dem Honorar verrechnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Führungsaufträge können schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erteilt und angenommen werden; soweit möglich soll eine Auftragsbestätigung erfolgen.

2. Beide Vertragsparteien können bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Führungs-beginn vom jeweiligen Führungsauftrag zurücktreten. Danach wird bei Rücktritt seitens des Kunden eine Ausfallentschädigung von 70% des Honorars berechnet.

3. Bei Verspätungen seitens des Kunden besteht für mich als Gästeführer eine Wartezeit von 15 Minuten bei bis zu 2-stündigen Führungen, 30 Minuten bei längeren Führungen, falls die Verspätung nicht telefonisch gemeldet wurde. Die Dauer der Führung verkürzt sich entsprechend der Verspätung. Im Falle, dass der Kunde ohne Absage gar nicht erscheint, behalten ich mir vor 90 % des Honorars und die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. 
Bei unverschuldetem Fernbleiben (z.B. in Folge Unfall oder höherer Gewalt) entfällt die gebuchte Führung für beide Vertragspartner folgenlos.

4. Im Falle einer unverschuldeten Verspätung meinerseits am Treffpunkt oder der Unmöglichkeit des Kommens (z.B. in Folge von Unfall oder Krankheit) werden Sie möglichst schnell benachrichtigt. Wenn möglich, wird ein anderer Gästeführer die Führung übernehmen, andernfalls entfällt die gebuchte Begleitung/Führung für beide Vertrags- partner folgenlos. Es entstehen niemandem Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatz jedweder Art. Ansonsten besteht Haftung nur in Höhe des vereinbarten Honorars.

5. Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt in der Regel 30 Personen, sofern  nicht in der Ausschreibung des Programms eine andere Teilnehmerzahl festgesetzt ist. Bei Überschreitung dieser Teilnehmerzahl bin ich / ist der Gästeführer berechtigt, auf den Einsatz eines zweiten Gästeführers zu bestehen und anderenfalls die Durchführung der Führung der zu verweigern, beziehungsweise, bei Busfahrten auf Erläuterungen im Bus mit Mikrofon zu beschränken.

6. Das Honorar wird zwischen mir / dem Gästeführer und dem Gast frei vereinbart. 
Bei mehrstündigen Führungen fallen zusätzlich Spesen für die Verpflegung an.

7. Bei Entfernungen weit über 20 Kilometer zum Treffpunkt der Führung kann – nach vorheriger Vereinbarung – ein zusätzlicher Betrag für die Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.

8. Der Gesamtpreis  ist am Ende der Führung bar gegen Quittung an den/die Gästeführer/in zu entrichten. Bei Beträgen über 150,- € wird eine Rechnung geschrieben. Eventuell anfallende Eintrittsgelder und / oder Parkgebühren und andere Fremdkosten sind vom Gast vor Ort unmittelbar zu entrichten.

9. Die Teilnahme an meinen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Inhalte sind sorgfältig erwogen und geprüft. Der / die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen / in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.

10. Bei Sturm und Gewitter oder anderen Gefahren für Leib und Leben kann der Gästeführer die Führung abbrechen bzw. absagen. Sollte eine Fortsetzung / Verschiebung nicht möglich sein entfällt die restliche Vertragserfüllung für beide Vertragsparteien folgenlos.                 
Der Gast hat bereits entstandene Kosten und das anteilige Honorar zu tragen.

11. Karl Weiler ist als Mitglied des Vereins „Gästeführer Eifel“ über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland haftpflicht- und vermögensschadenversichert.


12. Gerichtsstand ist 54516 Wittlich                                                                                                            
Für weiterführende Informationen gilt:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für mein Angebot sind den Seiten des BVGD zu entnehmen.